Was ist eine ambulante Kur?

Ambulante Kuren werden nur an staatlich anerkannten Kurorten erbracht. Der Patient erhält von seiner Krankenkasse einen Kurarztschein, sucht sich selbst eine Kureinrichtung und organisiert seinen Aufenthalt. Am Kurort legt der Patient dann den Kurarztschein dem Kur-/Badearzt vor, um Anwendungen zu erhalten. Das Ziel der Kur ist ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, Beschwerden zu lindern und durch die neu erhaltene Vitalität die Lebensqualität zu steigern.

Wie beantragt man eine ambulante Kur?

Eine ambulante Kur wird bei der Krankenkasse beantragt. Diese händigt ein Antragsformular (Muster 25) aus. Mit dem Muster 25 gehen Sie zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt und lassen es ausfüllen. Ein beispielhaft ausgefülltes Muster 25 sowie Erläuterungen der Bayerischen Landesärztekammer zum Muster 25 finden Sie unten auf dieser Seite.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Arzt auf dem Muster 61 A eine Beratung zu medizinischen Rehabilitation veranlasst. Hierbei erfolgt durch die Krankenkasse ein Vorschlag, ob eine stationäre Rehabilitation oder eine medizinische Vorsorge in anerkannten Kurorten möglich ist. Sollte eine medizinische Vorsorge in anerkannten Kurorten möglich sein, erhält der Patient das Muster 25 von der Krankenkasse.

Das ausgefüllte Antragsformular (Muster 25) reichen Sie bei der Krankenkasse ein. Der Antrag wird vom Kostenträger geprüft und evt. dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Bekommt der Patient einen positiven Bescheid, erhält er einen Kurarztschein und kann seinen Aufenthalt buchen. Bei einem negativen Bescheid gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In immerhin 70 – 80% der Fälle wird nach erneuter Prüfung die Kur genehmigt.

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Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Für die Übernachtungen und die Verpflegung zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 16,- € pro Tag. Die Arztkosten werden komplett und die Kosten für Heilmittel werden zu 90% von der Krankenkasse übernommen. Für therapeutische Leistungen gelten die gesetzlichen Zuzahlungen, also 10,- € für die Verschreibung und 10% der Heilmittelkosten.

Alle drei Jahre kann man eine ambulante Kur bei der Krankenkasse beantragen. Der Kuraufenthalt beträgt im Regelfall drei Wochen.

Der Weg zur Kur

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